Rechtssichere UVV-Prüfung für Ihre Flurförderzeuge direkt vor Ort

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb: Wir prüfen Gabelstapler, Hubwagen und Lagertechnik nach FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68 und BetrSichV – termingerecht, herstellerunabhängig und ohne lange Stillstandzeiten.

UVV FEM 4.004 Pruefung Gabelstapler
UVV FEM 4.004 Pruefung Gabelstapler

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Fachwissen als Sachkundiger für Flurförderzeuge, um die Sicherheit und Einsatzbereitschaft Ihrer Flurförderzeuge zu gewährleisten.

  • ✓ Zertifizierte Sachkundige & Gutachter
  • ✓ Prüfung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • ✓ Lückenlose Dokumentation & Prüfplakette

Warum die jährliche Prüfung unerlässlich ist

Nach DGUV Vorschrift 68 und den Richtlinien der FEM 4.004 müssen Flurförderzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (Sachkundiger) auf ihren arbeitssicheren Zustand überprüft werden.

Versäumnisse gefährden nicht nur die Betriebssicherheit, sondern führen im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes der Berufsgenossenschaft und zu bußgeldbewehrten Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung

  • Wie oft muss die UVV-Prüfung durchgeführt werden?

    Mindestens alle 12 Monate. Bei besonders intensiver Nutzung oder erschwerten Einsatzbedingungen (z. B. Mehrschichtbetrieb, korrosive Umgebung) können kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.

  • Prüfen Sie alle Hersteller und Antriebsarten?

    Ja. Die Prüfung nach FEM 4.004 erfolgt vollkommen herstellerunabhängig – egal ob Elektro-, Diesel- oder Treibgasstapler von Linde, Jungheinrich, Still, Toyota oder anderen Marken.

  • Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

    Alle Beanstandungen werden im Prüfbericht detailliert erfasst und nach Dringlichkeit eingestuft. Nach Beseitigung der Mängel erfolgt die Freigabe und Plakettenvergabe.

  • Müssen auch manuelle Handhubwagen geprüft werden?

    Ja. Auch manuell betriebene Hubwagen unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV Regel 108-007 / BetrSichV und müssen regelmäßig auf Funktion und Dichtigkeit kontrolliert werden.

  • Wo führt S&W UVV / FEM 4.004 Prüfungen durch?

    UVV Prüfungen von Gabelstaplern und Flurförderzeugen führen wir in Rotenburg, Bremen, Achim, Verden, Sittensen, Zeven und allen Orten im Umkreis von 100 KM um Rotenburg (Wümme) durch.

Vollständige Prüfung nach Prüfliste FEM 4.004

Unsere herstellerunabhängige Prüfung umfasst sämtliche sicherheitsrelevanten Baugruppen Ihres Geräts:

  • Hubgerüst & Gabelzinken: Rissprüfung, Kettenverschleiß, Hubkettenlängung und Gabelzinkendicke.

  • Lenkung & Fahrwerk: Lenkspiel, Achsaufhängung, Bereifung und Radbefestigung.

  • Bremsanlage: Betriebs- und Feststellbremse auf Funktion und Bremsverzögerung.

  • Hydraulikanlage: Dichtigkeit, Schläuche, Ventile und Schutz gegen Absinken der Last.

  • Sicherheitseinrichtungen: Hupe, Beleuchtung, Rückhaltesysteme (Fahrergurt, Bügeltüren) und Not-Aus.

  • Antrieb & Steuerung: Motor, Batterie-/Gasanlage, Isolationsmessungen bei Elektrogeräten.

Unkompliziert und transparent im Ablauf

  1. Termin abstimmen: Sie nennen uns Geräteanzahl und Standort – wir vereinbaren einen passenden Prüftermin, der Ihren Betriebsablauf am wenigsten stört.

  2. Prüfung vor Ort: Unser zertifizierter Prüfer prüft jedes Flurförderzeug nach standardisiertem Prüfprotokoll direkt bei Ihnen. Kleinere Mängel können oft direkt erörtert werden.

  3. Plakette & Protokoll: Nach bestandener Prüfung erhält das Gerät die UVV-Prüfplakette. Sie erhalten das rechtssichere Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation.

Jetzt UVV Prüftermin anfragen:

S&W GmbH

Direkter Kontakt: 04261-184240

E-Mail: info@sw24.de

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ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. bis Fr.: 9 - 17 Uhr

ERFAHRUNG

Seit 1995 Sachverständiger und Gutachter für Gabelstapler und Flurförderzeuge.

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- Gutachten für Gabelstapler

- UVV Prüfung Gabelstapler

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27356 Rotenburg (Wümme)

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